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Recht
Hier finden Sie zur kostenlosen online Nutzung Glossare sowohl für Juristen, als auch für den Laien. Die Abkürzungen der Juristen fassen die in juristischen Veröffentlichungen üblichen Abkürzungen und Kurzformen von Gesetzes- und Verordnungsnamen und Bezeichnungen wichtiger Rechtsvorschriften zusammen. Für den Laien interessant ist das Glossar NRW-Justizportal: Recht von A - Z. Mit dem Ziel, das Juristendeutsch transparenter zu machen, wendet sich das Recht von A - Z an den Bürger. Es ist kein Rechtslexikon, sondern will wesentliche Begriffe aus der Gerichtsorganisation, der Rechtsprechung und dem Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen allgemeinverständlich erläutern.
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